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AGB – Ferienwohnung Petermann
§ 1 Einbeziehung der AGB
§ 2 Angebot, Prospekt, Vertragsabschluss und Hausordnung
§ 3 Preise, Zahlung und Aufrechnung
§ 4 An- und Abreise, Schlüssel und Schlüsselübergabe
§ 5 Pflichten des Mieters
§ 6 Rücktritt durch den Mieter und durch den Vermieter
§ 7 Haustiere und Endreinigung
§ 8 Haftung, Haftungsbeschränkung und Schadensersatz
§ 9 Rücktritt durch den Mieter
§ 1 Einbeziehung der AGB
1. Allen Vertragsabschlüssen liegen unsere nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich – auch wenn im Einzelfall nicht darauf Bezug genommen wird – für alle, auch zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Mieter.
2. Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Mieters werden hiermit widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir Ihnen bei Vertragsabschluss nicht ausdrücklich widersprechen. Unser Schweigen auf anders lautende Bedingungen des Mieters gilt als Ablehnung.
§ 2 Angebot, Prospekt, Vertragsabschluss und Hausordnung
1. Unsere Angebote, insbesondere die Angaben im Prospekt/Internet sind freibleibend. Der Mietvertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung zustande.
2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Daten, Wohnungsnummer oder sonstige Angaben werden nur durch unsere ausdrückliche schriftliche Bestätigung verbindlich-
3. Der Mietvertrag wird zwischen Corina Petermann als Vermieter und dem im Mietvertrag angegebenen Mieter für die Dauer der vereinbarten Mietzeit abgeschlossen. Der Mietvertrag erstreckt sich auf die jeweils im Mietvertrag angegebenen volljährigen Personen, die für die Erfüllung des Vertrages haften.
§ 3 Preise, Zahlung und Aufrechnung
1. Die Preise verstehen sich in der Währung € ohne Nachlässe einschließlich der Umsatzsteuer in derzeit geltender Höhe. Der Vermieter ist berechtigt eine Erhöhung des Umsatzsteuerbetrages vom Mieter nachzufordern, wenn die Lieferung/Vermietung nach dem Erhöhungstag liegt.
2. Nebenkosten wie Heizung, Strom und Wasser sind im Mietpreis enthalten, sofern in der Buchungsbestätigung oder Preisliste keine abweichenden Angaben gemacht werden. Nicht im Mietpreis enthalten sind Bettwäsche, Handtücher, Gepäcktransfer, Kurtaxe, Nachreinigung, Reisekosten- und Ausfallversicherung.
3. Mit Mietvertragsabschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) ist eine Anzahlung von 25 % der vereinbarten Miete binnen 14 Tagen zur Zahlung fällig. Der Restbetrag der zu zahlenden Summe ist spätestens 28 Tage vor Mietbeginn durch Überweisung auf das im Mietvertrag angegebene Konto zu zahlen. Maßgeblich ist jeweils der Tag des Zahlungseinganges auf dem Konto des Vermieters. Zahlungen per Scheck werden nicht akzeptiert.
4. Hält der Mieter die Zahlungstermine nicht ein, ist der Vermieter nach Mahnung und fruchtlosem Ablauf einer dort gesetzten Frist von 7 Werktagen berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten und die Wohnung neu zu vermieten. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
5. Die Aufrechnung des Mieters ist nur mit rechtskräftig festgestellten, vom Vermieter anerkannten oder unbestrittenen Gegenansprüchen zulässig.
§ 4 An- und Abreise, Schlüssel und Schlüsselübergabe, Kaution
1. Die angemietete Wohnung ist grundsätzlich ab 16.00 Uhr am Anreisetag bezugsfertig. Am Abreisetag muss die Wohnung bis spätestens 10.00 Uhr geräumt sein.
2. Die Schlüsselübergabe erfolgt grundsätzlich am Ankunftstag an der angemieteten Wohnung. Der Schlüssel wird dann in dem an der Hauswand befestigte Depot eingelegt. Hierzu ist ein Code für das Zahlenschloss erforderlich, der separat mitgeteilt wird.
3. Der Vermieter ist berechtigt eine Kaution als Sicherheit für eventuelle Schäden in Höhe von maximal € 200,00 zu verlangen. Die Kaution wird nach Endreinigung, sofern keine Schäden festgestellt wurden, auf ein noch vom Mieter anzugebendes Konto zurück überwiesen.
4. Der Mieter haftet für den übergebenen Schlüssel und ist bei Verlust zu Übernahme der entstehenden Kosten verpflichtet.
§ 5 Pflichten der Mieter
1. Das Mietobjekt darf nur in vertraglichem Umfang und nur mit der vereinbarten Personenzahl belegt werden. Kleinkinder gelten auch als Personen; hier sind im beschränkten Maße Überschreitungen möglich, müssen jedoch vorher mit dem Vermieter abgestimmt werden.
2. Im Falle einer Überbelegung ist der Vermieter berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen; die überzähligen Personen haben unverzüglich das Objekt zu verlassen.
3. Die Damen bitten wir keine Hygieneartikel in die Toilette zu werfen. Dafür steht ein kleiner Hygienemülleimer im Bad bereit.
4. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache pfleglich zu behandeln und in ordnungsgemäßem und besenreinem Zustand zu verlassen; bei Abreise sind die Mülleimer sind zu leeren, die Spülmaschine, ebenso wie der Kühlschrank, ist auszuräumen, Leergut ist selbst zu entsorgen. Gebrauchte Handtücher (auch aus der Sauna) sind in den Wäschekorb zu hinterlegen. Fallen hier Extra-Arbeiten an, werden diese mit € 30,-- berechnet und von der Kaution abgezogen.
5. Der Mieter ist verpflichtet, etwaige Schäden oder Mängel unverzüglich und in angemessener Form dem Vermieter zu melden und bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen oder Mängeln alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
7. Der Mieter hat dem Vermieter eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung zu gewähren. Lässt sich der Mangel an dem gemieteten Objekt nicht kurzfristig beseitigen, so ist der Vermieter berechtigt, aber nicht verpflichtet, dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt zu stellen.
§ 6 Rücktritt durch den Mieter und durch den Vermieter
1. Der Rücktritt vom Mietvertrag bedarf der Schriftform. Für den Fall des Rücktritts des Mieters hat dieser Schadensersatz nach folgenden Pauschalen zu zahlen, die sich nach dem vereinbarten Mietpreis richten:
· bis 21 Tage vor Mietbeginn: kostenlose Stornierung
· bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises
· ansonsten (später als 14 Tage vor Mietbeginn) 100 % des Mietpreises.
Dem Mieter bleibt der Nachweis ausdrücklich gestattet, dass der Schaden nicht oder in geringerem Umfang entstanden ist. Ebenso ist der Mieter berechtigt, geeignete Ersatzmieter zu stellen, die sich jedoch schriftlich zur Übernahme aller Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Mietvertrag verpflichten müssen. Für diese Vertragsänderung wird eine einmalige Vertragsgebühr von € 39,00 erhoben.
2. Der Vermieter ist berechtigt vom Mietvertrag zurückzutreten, wenn höhere Umstände wie Krieg, Streik, Brand, Hochwasser, Naturkatastrophen, die die Durchführung des Mietvertrages unmöglich oder unzumutbar machen. In diesem Fall hat der Vermieter dem Mieter die geleisteten Anzahlungen zu erstatten. Ein darüber hinausgehender Ersatzanspruch des Mieters wird im Rahmen dieser AGB jedoch ausgeschlossen.
§ 7 Haustiere und Reinigung-/Endreinigung
1. Die Haltung von Tieren ist in dem Mietobjekt nicht gestattet Die Endreinigung ist obligatorisch und wird durch den Vermieter zu den im Angebot genannten Bedingungen durchgeführt. Das Schwimmbad muss zur Wassertestung und Reinigung 1 x pro Woche nach Absprache mit dem Mieter betreten werden.
§ 8 Haftung, Haftungsbeschränkung und Schadensersatz
1. Schadensersatz leistet der Vermieter nur, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit im Rahmen des § 309 Nr. 7 BGB; im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes, sowie bei Übernahme einer Garantie, bei Arglist oder bei ausdrücklicher Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel die Haftung auslöst. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend.
2. Sofern der Vermieter schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine Kardinalspflicht verletzt, ist die Haftung im Rahmen der vorstehenden Ziffer 1 auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Änderung der Beweislast ist damit nicht verbunden.
3. Bei dem Grundstück handelt es sich um ein Waldgrundstück am Hang. Auf Kinder muss durch die Erziehungsberechtigten oder beauftragten Personen achtgegeben werden. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für das Abhandenkommen; Verletzungen am Kind oder durch das Kind verursachte Schäden.
§ 9 Rücktritt durch den Mieter
1. Die Parteien haben keine mündlichen Vereinbarungen, Vertragsänderungen oder sonstige Nebenabreden zum Vertrag getroffen. Diese bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
2. Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag sowie für Zahlungen des Mieters ist Niedernhausen.
3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen, so gilt der für Niedernhausen zuständige Gerichtsstand als vereinbart. Dies auch dann, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Abschluss des Vertrages seinen Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt oder unbekannt verzieht.
4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in diesen Fällen eine neue Vereinbarung zu treffen, die dem Sinn und Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt und die sie dann getroffen hätten, wenn sie die Unwirksamkeit gekannt hätten. Bis dahin gilt eine angemessene Regelung. Dasselbe gilt im Fall einer Lücke.
5. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand 10/2024